1. Dezember 2022
Altstätten – Im Sommer 2022 wurden die Abfallreglemente der zwölf Rheintaler Gemeinden überarbeitet. Neu wird die Grünabfuhr durch den Zweckverband Kehrrichtverwertung (KVR) übernommen

Die Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen haben in einer koordinierten Aktion ihre Reglemente überarbeitet, angeglichen und der heutigen Zeit angepasst. Nach wie vor behält jedoch jede Gemeinde ihr eigenes Reglement. Diese unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander. In den modifizierten Abfallreglementen aufgenommen wurden neue Sammelmöglichkeiten, wie der Einsatz von Unterflursystemen.

Während der Referendumsfrist vom 26. September bis 4. November 2022 sind keine Begehren eingegangen. Der Stadtrat hat beschlossen, dass Abfallreglement per 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Die alte, wie auch die neue Version des Reglements sind auf der Website sowie auf der Publikationsplattform einsehbar.

Grünabfuhr neu durch KVR

Der KVR hat eine regionale Grüngutlösung erarbeitet, welcher sich die Stadt Altstätten angeschlossen hat. Neu werden zehn statt acht Sammlungen jährlich angeboten. Folgende Gebühren sind vorgesehen:

  • 140 Liter Abfallbehälter (inkl. Bündel) CHF 5 bisher CHF 3 bzw. 6
  • 240 Liter Abfallbehälter CHF 10 bisher CHF 12
    • 700 Liter Abfallbehälter wird nicht mehr angeboten bisher CHF 30
  • 800 Liter Abfallbehälter CHF 30 bisher CHF 36
  • Jahresvignette 240 Liter Abfallbehälter CHF 90 neues Angebot

Bisher wurde eine Grundgebühr von CHF 5 pro Haushalt und Jahr mit der Strom- und Wasserrechnung erhoben. Diese Grundgebühr wird das letzte Mal mit der Jahresschlussrechnung 2022 in Rechnung gestellt. Neu wird die Grüngutsammlung gänzlich über die Gebührenmarken finanziert.

Grünabfuhrmarken

Die Grünabfuhrmarken der Stadt Altstätten können bis am 30. Juni 2023 benutzt oder beim Einwohneramt der Stadt Altstätten gegen neue Grüngutsammelmarken vom KVR umgetauscht werden. Die neuen Grüngutsammelmarken werden zirka einen Monat vor der ersten Sammlung verfügbar sein.