Auflage der neuen Schutzverordnung der Stadt Altstätten

30. Mai 2023
Altstätten – Die Stadt Altstätten hat die Schutzverordnung aus dem Jahr 1996 den aktuellen Vorgaben und Kenntnissen angepasst. Interessierte können die neue Verordnung vom 1. bis 30. Juni auf der Homepage der Stadt oder beim Hochbauamt im Rathaus einsehen.

Die Stadt Altstätten ist nach dem neuen Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) verpflich­tet, die für den Natur- und Heimatschutz erforderlichen Eigentumsbeschränkungen festzulegen und die nötigen Massnahmen zu treffen, um Schutzobjekte zu schonen und, soweit das öffentliche Interesse überwiegt, dauernd zu erhalten (Art. 114 PBG). Da die rechtskräftige Schutzverordnung aus dem Jahr 1996 stammt, entsprechen Plan und Vorschriften teils nicht mehr den aktuellen Vorgaben und Kenntnis­sen.

 

Detaillierte Inventare zu Kultur- und Naturobjekten

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente – Richtplan, Zonenplan und Bau­reglement – hat die Stadt Altstätten daher entschieden, die Schutzverordnung ebenso zu revidieren. Dafür haben externe Fachexperten gemeinsam mit einer eingesetzten Begleitgruppe der Stadt Altstätten alle Kultur- und Naturobjekte detailliert begutachtet und auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft sowie neu inventarisiert.

In zwei detaillierten Inventaren (Kulturobjekte und Naturobjekte) finden sich nun zu jedem Schutzobjekt eine fotografische Dokumentation, eine Beschreibung sowie eine Bewertung. Diese bilden die Grundlage für die Schutzverordnung, in der dann die Schutzobjekte noch tabellarisch und anhand eines Plans dokumentiert sind. Während des öffentlichen Mitwirkungsverfahren vom 11. Oktober 2021 bis 9. November 2021 erreichten die Stadt dazu 61 Eingaben, die darauf mit Fachexperten ausgewertet und in Gesprächen mit den Votanten thematisiert wurden.

 

Öffentliche Auflage vom 1. bis 30. Juni

Der Stadtrat Altstätten hat die neue Schutzverordnung und die beiden Inventare zu den Kultur- und den Naturobjekten am 7. November 2022 genehmigt. Die neue Schutzverordnung tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St. Gallen in Kraft. Die neue Schutzverordnung liegt vom 1. Juni bis 30. Juni öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Altstätten oder beim Hochbauamt im Rathaus im 4. Stock eingesehen werden.

Die Unterlagen finden Sie hier.