Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus

12. März 2010
Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Beschwerde gegen den Teilzonenplan Freihof abgewiesen. Der Teilzonenplan hat somit Rechtskraft erlangt. Der Baubeginn der Infrastrukturanlagen ist neu auf Mitte August 2010 vorgesehen. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Abstimmungsbeschwerde. Die Arbeiten der Stadt und des Partners für die Zentrumsüberbauung und das Projekt Rathaus werden gezielt weitergeführt. Zurzeit werden die Baukosten erhoben und das Projekt optimiert.
Im Bereich Rorschacherstrasse / Churerstrasse plant die Stadt Altstätten zusammen mit Partnern eine Verbesserung der Verkehrssituation und ein neues Zentrum für Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren.

Um das Projekt Freihof-Rathaus realisieren zu können, hat die Stadt im August 2008 den Teilzonenplan Freihof öffentlich aufgelegt. Mit dem Teilzonenplan werden einerseits die Zonenordung auf die neu geplanten Strassenführungen abgestimmt und andererseits die Zonengrenzen angepasst.

Eine Grundeigentümerin erhob Einsprache und verlangte, auf den Teilzonenplan zu verzichten. Der Stadtrat wies die Einsprache im Oktober 2008 ab.

Die Stadt unterstellte den Teilzonenplan dem fakultativen Referendum. Im Januar 2009 erhob die Einsprecherin beim Baudepartement Rekurs. Mit Entscheid vom 6. Mai 2009 trat das Baudepartement auf den Rekurs nicht ein. Sie zog den Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen weiter. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde im Dezember 2009 abgewiesen, da die Beschwerdeführerin in ihren eigenen schutzwürdigen Interessen nicht berührt sei und die Legitimation zur Erhebung eines Rekurses / einer Beschwerde fehle.

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts hat Rechtskraft erlangt.


Verkehrserschliessung

Das neue Verkehrskonzept und das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus sind aufeinander abgestimmt. Das Verkehrskonzept muss umgesetzt werden, um den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden vor allem an der Churerstrasse zu gewährleisten.

Der Kanton St. Gallen und die Stadt Altstätten legten die Projekte für die Verkehrserschliessung öffentlich auf. Sämtliche Einsprachen und Rekurse sind rechtskräftig erledigt und die Landerwerbe an der Ringgasse abgeschlossen.

Der Baubeginn für die Infrastrukturanlagen war ursprünglich auf Mitte August 2009 geplant. Dies wurde wegen einer Abstimmungsbeschwerde verunmöglicht. Neu ist der Baubeginn auf Mitte August 2010 vorgesehen. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Verwaltungsgerichts über die Abstimmungsbeschwerde.



Abstimmungsbeschwerde

An der Bürgerversammlung vom Mai 2009 genehmigten die Stimmberechtigten der Stadt Altstätten mit grossem Mehr den Nettokredit von 1,937 Millionen Franken für den Bau der Infrastrukturanlagen. Dagegen wurde eine Abstimmungsbeschwerde erhoben. Das Departement des Innern lehnte die Beschwerde im November 2009 ab. Sie wurde an das Verwaltungsgericht weitergezogen.

Der Stadtrat unterbreitete dem Verwaltungsgericht eine detaillierte Vernehmlassung. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wird auf Sommer 2010 erwartet.


Gezielte Weiterarbeit

Die Stadt Altstätten und ihr Partner arbeiten weiterhin intensiv an der geplanten Zentrumsüberbauung und am Projekt Rathaus. Zurzeit werden die Baukosten erhoben und das Projekt optimiert. Anschliessend verhandelt die Stadt mit ihrem Partner über eine Grundsatzvereinbarung mit verbindlichen Kosten und denkbaren Optionen.

Es ist geplant, den Stimmberechtigten einen Vernehmlassungsbericht mit verschiedenen denkbaren Optionen, den Kosten und die Auswirkungen der Investitionen auf den Steuerfuss von Altstätten zu unterbreiten, sobald die Verhandlungen mit dem Partner abgeschlossen sind.
Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus
Die Arbeiten der Stadt und des Partners für die Zentrumsüberbauung und das Projekt Rathaus werden gezielt weitergeführt.