Baubewilligung für Mobilfunkanlage erteilt
Mit der Überprüfung des Standortdatenblattes vom 17. Februar 2010 kommt das Amt für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen zum Ergebnis, dass sowohl der Immissionsgrenzwert als auch der Anlagegrenzwert an allen massgebenden Orten eingehalten wird. Nach Inbetriebnahme der Anlage wird eine NIS-Abnahmemessung durchgeführt.