Dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen ab 1. August nicht mehr möglich

4. Juli 2022
Altstätten – Die Stadt Altstätten hat im vergangenen Jahr das Parkierungsreglement überarbeitet. Ab 1. August werden die Parkplätze bei den Sportanlagen und beim Musikhaus gebührenpflichtig. Auf dem Stossplatz wird eine zeitliche Beschränkung eingeführt.

In den letzten Jahren hat die Stadt Altstätten zunehmend mit dem dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Parkplätzen zu kämpfen. Durch die Einführung einer Gebührenpflicht und zeitlichen Parkierungsbeschränkungen an gezielten Orten will die Stadt der Problematik entgegenwirken.

 

Parkplätze neu mit Parkuhr

Bei den Sportanlagen Gesa und Grüntal und beim Musikhaus Chunrat gilt ab 1. August eine Gebührenpflicht und eine zeitliche Parkierungsbeschränkung (Parkzone 3). Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Parkplätze den Benutzer*innen der Anlagen zur Verfügung stehen. Der Gebührentarif wurde so gewählt, dass die Nutzenden so wenig wie möglich tangiert werden, weshalb die ersten vier Stunden gratis sind. Verhindert wird das langfristige Abstellen von Fahrzeugen.

 

Auf dem Stossplatz wird eine Parkuhr aufgestellt. Die zeitliche Parkierungsbeschränkung beträgt 48 Stunden. Gebühren werden keine erhoben, jedoch muss die Parkuhr bei Ankunft betätigt werden.

 

Alle Parkvorgänge können wie bis anhin über die Parking-Pay App gestartet und bezahlt oder an der Parkuhr gelöst werden.

 

Ausnahmebewilligung

Für die Parkzone 3 erhalten die Mitarbeiter*innen vom aquaRii und vom Haus Chunrat die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung beim Einwohneramt oder über die Parking-Pay App zu beantragen. Die Gebühren betragen CHF 30 monatlich und jährlich CHF 330. Für das längere Parkieren auf dem Stossplatz für maximal einen Monat besteht für Anwohner*innen bei Ferienabwesenheit oder für Besucher*innen in Altstätten die Möglichkeit, eine temporäre Ausnahmebewilligung für CHF 20 bei der Stadtkanzlei zu bestellen.

 

Parkierungsreglement

Das Parkierungsreglement wurde im vergangenen Sommer überarbeitet und vom 9. September bis 18. Oktober dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses wurde nicht ergriffen. Das neue Parkierungsreglement trat per 1. Januar in Kraft. Aufgrund der Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft der Stadt Altstätten zum Budget 2022 hat sich die Beschaffung der notwendigen Parkuhren verzögert.

 

Die Verkehrsbeschränkungen wurden auf Antrag vom Stadtrat durch das Polizeikommando erlassen. Gegen diese Verkehrsanordnung wurde ebenfalls kein Rechtsmittel ergriffen.

oberer Parkplatz Sportanlage Gesa

Zugehörige Objekte

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