Förderbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

29. September 2022
Altstätten - Anspruchsberechtigte Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als CHF 100’000 können bei der Stadt Altstätten das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags nach dem Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen. Das voll-ständige Gesuchformular ist bis Ende Oktober 2022 beim Sozialamt einzureichen.

Das St. Gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit 2021 die Verteilung von jährlich gesamthaft 5 Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen.

Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchformulars inklusive der notwendigen Beilagen, welche auf der Website der Stadt Altstätten zum Download bereitstehen.
 

Wofür werden die Gelder ausgerichtet?

Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter bis zwölf Jahre im regelmässigen institutionellen Rahmen in:

  • Kindertagesstätten (z.B. Krippe KJH Bild)
  • Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z.B. Hort, Mittagstisch)
  • Tagesfamilien

Nicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nicht-institutionelle wie beispielsweise Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.
 

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuchformular, welches beim Sozialamt Altstätten bezogen werden kann
  • Rechnungskopien bzw. Zusammenstellung der Kinderbetreuungskosten Okt. 2021 – Sept. 2022
  • Letzte definitive Steuerveranlagungsberechnung

Es werden die Auslagen von Oktober 2021 bis Ende September 2022 berücksichtigt. Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen ist bis spätestens 31. Oktober 2022 an das Sozialamt Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, einzureichen.

Das Gesuch wird im Laufe des Monats November 2022 geprüft. Bis spätestens Ende November 2022 werden alle gesuchstellenden Personen schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert. Falls zur Berechnung der Subventionen keine oder unvollständige Angaben geliefert werden, entfällt der Anspruch. Es besteht im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Subventionen.

Bei Fragen stehen die Verantwortlichen des Sozialamtes unter der Telefonnummer 071 757 77 41 oder per E-Mail auf sozialamt@altstaetten.ch gerne zur Verfügung.