Neue Gemeindeordnung wird Bürgerschaft vorgelegt
Miteinbezug der Bevölkerung
Die Gemeinden sind verpflichtet, bis Ende 2012 eine neue Gemeindeordnung zu erlassen. Der Stadtrat hat die Gemeindeordnung angepasst und der Bevölkerung, den örtlichen Parteien und verschiedenen Organisationen zur Vernehmlassung unterbreitet. Nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten hat der Stadtrat die neue Gemeindeordnung nochmals beraten und verschiedene Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden beschlossen. Die nun zu genehmigende Gemeindeordnung ist schlank strukturiert und auf die Bedürfnisse der Stadt Altstätten ausgerichtet.
Wichtigste Neuerungen
Die Vernehmlassung zeigte auf, dass die Bevölkerung und die meisten Parteien (z.B. CVP, FDP, a plus) eine Verkleinerung des Stadtrates wünschen. Aus diesem Grund beantragt der Stadtrat, die Exekutive von neun auf sieben Mitglieder zu verkleinern. Auch bei sieben Stadtratsmitgliedern ist es möglich, dass die Dörfer und Parteien der Stadt Altstätten im Stadtrat ausgewogen vertreten sind. Neu in der Gemeindeordnung aufgenommen werden sollen die beiden neuen Volksrechte „Volksvorschlag“ und „Volksmotion“. Der Stadtrat erachtet es als wichtig und richtig, der Bevölkerung die möglichen Volksrechte zu gewähren. Die Finanzkompetenzen wurden zudem auf die heutigen Bedürfnisse angepasst und gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf reduziert.
Bürgerversammlung beschliesst über neue Gemeindeordnung
Der Stadtrat wird die neue Gemeindeordnung der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung vom 9. Mai 2012 zur Genehmigung unterbreiten. Die neue Gemeindeordnung soll ab 1. Januar 2013 angewendet werden. Der Stadtrat ist überzeugt, mit der neuen Gemeindeordnung und der damit verbundenen Einführung zusätzlicher Volksrechte den Bedürfnissen der Stadt Altstätten gerecht zu werden.