Vernehmlassung über Hallenbad Altstätten

9. Juli 2012
Das Hallenbad bei den Sportanlagen GESA ist zirka 40-jährig und veraltet. Die Freibadanlage und die Sportanlagen sind in den vergangenen Jahren ausgebaut respektive saniert worden und bedürfen keiner grundsätzlichen Erneuerung. Im Jahr 2011 wurde beispielsweise beim Freibad eine Wellenrutschbahn erstellt. Das Hallenbad muss saniert, neu gebaut oder in absehbarer Zeit ausser Betrieb genommen werden. Der Stadtrat wird im Herbst 2012 der Bevölkerung verschiedene Varianten zur Vernehmlassung unterbreiten.
Für das Altstätter Hallenbad besteht ein grosser Sanierungsbedarf. Mit einer Umfrage bei den Gästen des Hallenbades, der Bevölkerung von Altstätten und diversen Unternehmen in der Umgebung wurden anfangs 2010 die Bedürfnisse ermittelt. Die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials zeigte, dass eine Erweiterung des Hallenbades mit den Schwerpunkten Familie und Erholung gewünscht ist.

Hallenbadkonzept
Gestützt auf diese Befragung wurde ein Hallenbadkonzept erarbeitet. Dieses Konzept liegt vor und beinhaltet ein neues, erweitertes Hallenbad mit ergänzenden Angeboten zwecks Steigerung der Attraktivität. Diesem Konzept wurden eine mögliche Schliessung des Hallenbades und eine Sanierungsvariante gegenübergestellt.

Kosten
Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich je nach Variante auf bis zu 16,5 Mio. Franken. Für die Maximalvariante wäre die finanzielle Beteiligung von Partnern denkbar. Mit einer finanziellen Beteiligung von Partnern würde sich der Finanzbedarf der Stadt bei einem Neubau um zirka einen Drittel reduzieren.

Vernehmlassung im Herbst 2012
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat vor den Sommerferien definitiv entschieden, nach den Herbstferien eine Vernehmlassung durchzuführen. In dieser Vernehmlassung werden folgende drei Varianten einander gegenübergestellt:

• Stilllegung des Hallenbades
• Sanierung des Hallenbades
• Neubau eines Hallenbades mit Angebotserweiterung gemäss Resultat der Umfrage

Nach Auswertung der Vernehmlassung wird durch den Stadtrat das weitere Vorgehen festgelegt.