Bundesasylzentrum Altstätten – Weiterführung der Verhandlungen

15. April 2016
Die Stadt Altstätten verhandelt mit dem Bund und dem Kanton St. Gallen über das Betriebskonzept und die Begleitmassnahmen für ein mögliches künftiges Bundesasylzentrum im Gebiet Hädler. Diese Gespräche verlaufen grundsätzlich konstruktiv, der Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung wird voraussichtlich im Verlaufe des Sommers erfolgen. Der ursprünglich anvisierte Abstimmungstermin über den Verkauf der Parzelle im Hädler an den Bund im Juni 2016 wird deshalb verschoben.
Im Frühjahr 2015 einigte sich die Stadt Altstätten mit dem Bund über den Verkaufspreis der Parzelle Nr. 3411 im Gebiet Hädler und den Kaufpreis für die Parzelle Nr. 4200 an der Bleichemühlistrasse 6. Der Bund möchte im Hädler ein neues Bundesasylzentrum für maximal 390 Asylsuchende realisieren, welches das heutige Empfangs- und Verfahrenszentrum an der Bleichemühlistrasse ersetzen soll. Das neue Bundesasylzentrum soll vorwiegend der Durchführung von Asylverfahren dienen; hierfür würden rund 130 Arbeitsplätze in den Bereichen Asylverfahren, Rechtsschutz, Administration, Sicherheit und Betreuung geschaffen. Die Stadt Altstätten würde im Gegenzug das Gelände des bisherigen Zentrums erwerben.

Verhandlungen werden weitergeführt
Die Urnenabstimmung über den Verkauf der Parzelle Nr. 3411 wird erst stattfinden, wenn die Regelungen zur Zusammenarbeit beim Betrieb des möglichen künftigen Zentrums zwischen Bund, Kanton St. Gallen und der Stadt Altstätten vereinbart sind. Im Sommer 2015 wurde eine Begleitgruppe gebildet, welche den Stadtrat bei den Verhandlungen über das Betriebskonzept und die Begleitmassnahmen unterstützt. Diese Begleitgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ortsparteien, der Anwohnerschaft, von Verbänden und Vereinen, nahegelegener Betriebe, der Staatsanwaltschaft und Polizei sowie von Behörden. In einer ersten Phase erarbeitete die Begleitgruppe einen „Forderungskatalog“ und eine Verhandlungsstrategie, welche durch den Stadtrat verabschiedet wurde.

In den Gesprächen mit dem Staatssekretariat für Migration des Bundes, unter Mitwirkung des Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, konnten die meisten Themen hinsichtlich des künftigen Betriebs des Bundesasylzentrums (z.B. Fragen zu Betreuung, Beschäftigungsprogrammen und Sicherheit im Zentrum) bereits einvernehmlich geklärt werden. Für einige wenige aber wichtige Forderungen der Stadt Altstätten konnte noch keine gemeinsame Lösung gefunden werden. Bei den noch offenen Fragen geht es insbesondere um Vereinbarungen zur Vermeidung potentieller finanzieller Belastungen für die Stadt Altstätten. Die Parteien haben bis zum Verhandlungsabschluss Stillschweigen über den Inhalt der Verhandlungen vereinbart.

Abstimmung zum Verkauf
Der Stadtrat hat aufgrund der voraussichtlichen Unterzeichnung der Vereinbarung im Sommer 2016 entschieden, den Termin der Urnenabstimmung über den Verkauf der Parzelle Nr. 3411 im Hädler zu verschieben. Der ursprünglich vorgesehene Abstimmungstermin vom 5. Juni 2016 wird damit hinfällig.

Die Begleitgruppe trifft sich während der Verhandlungen regelmässig. Die Mitglieder werden über den Verhandlungsstand orientiert und beraten allfällige Anpassungen der Verhandlungsstrategie, welche dann dem Stadtrat unterbreitet werden. Die Begleitgruppe trägt den Entscheid des Stadtrates zur Verschiebung des Abstimmungstermins mit.

Abstimmung zum Teilzonenplan
Im Rahmen der Auflage des Teilzonenplans Hädler wurde das Referendum gegen die Einzonung im Hädler ergriffen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden entsprechend an der Urne über die Einzonung der Parzelle Nr. 3411 im Hädler entscheiden. Der Stadtrat muss innert sechs Monaten nach Feststellung des Zustandekommens des fakultativen Referendums einen Abstimmungstermin festlegen. Die Feststellung erfolgte mit amtlicher Publikation vom 30. Januar 2016.