Steuerfusssenkung um 3 Prozent auf 145 Prozent

28. Oktober 2016
Der Voranschlag 2017 der Stadt Altstätten sieht einen Aufwandüberschuss von 273‘000 Franken vor. Der Stadtrat beantragt der Bürgerversammlung vom 30. November 2016 für das Jahr 2017 einen um drei Prozent tieferen Steuerfuss von 145 Prozent.
Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2017 der Stadt Altstätten sieht Aufwendungen von 66,364 Mio. Franken und Einnahmen von 66,091 Mio. Franken vor. Mit einer Steuerfusssenkung von drei Prozent ergibt sich ein Aufwandüberschuss von 273‘000 Franken, der mit einer Entnahme aus dem Eigenkapital gedeckt werden kann. Dieses beläuft sich unter Berücksichtigung des für das Jahr 2016 budgetierten Aufwandüberschusses auf 7,796 Mio. Franken.

Steuerfusssenkung um 3 Prozent
Der Stadtrat beantragt der Bürgerversammlung vom 30. November 2016 für das Jahr 2017 einen um drei Prozent tieferen Steuerfuss von 145 Prozent und einen gleich bleibenden Grundsteueransatz von 0,8 ‰. Die Feuerwehrersatzabgabe bleibt unverändert bei 13 Prozent der einfachen Steuer, maximal 350 Franken. Mit der Senkung des Steuerfusses auf 145 Prozent ist eines der strategischen Ziele der Vision 2025 erreicht; der Steuerfuss liegt nun auf der Ausgleichsgrenze des partiellen Steuerfussausgleichs.

Details zur Laufenden Rechnung
Der Budgetbericht 2017 liegt ab 16. November 2016 vor. Die einzelnen Kontogruppen zeigen folgendes Bild auf:

Bürgerschaft, Behörden, Verwaltung
Im Bereich Bürgerschaft, Behörden, Verwaltung ergeben sich Nettoaufwendungen von 2,257 Mio. Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2016 resultieren Mehraufwendungen von Fr. 132‘800.

Öffentliche Sicherheit
Für die öffentliche Sicherheit ergibt sich ein Nettoertrag von Fr. 298‘400, was gegenüber dem Voranschlag 2016 eine Zunahme des Ertragsüberschusses von Fr. 44‘100 bedeutet.

Die Feuerwehrabgabe bleibt unverändert bei 13 Prozent der einfachen Steuer bzw. Fr. 350 als Höchstbetrag. Gemäss Feuerschutzreglement, welches seit 1. Januar 2012 in Kraft ist, legt der Stadtrat den Tarif fest. Es wird mit einer Entnahme aus Spezialfinanzierung von Fr. 73‘200 gerechnet.

Bildung
Der Finanzbedarf für die Volksschulen (inkl. Musikhaus Chunrat und Schülerverpflegung) sinkt um Fr. 109‘300 auf 24,339 Mio. Franken. Der Sonderlastenausgleichsbeitrag Schule des Kantons St. Gallen sinkt von 1,005 Mio. Franken (Voranschlag 2016) um Fr. 223‘500 auf Fr. 781‘500. Die Nettomehrbelastung aus dem Finanzbedarf der Schulen beträgt entsprechend Fr. 114‘200.

Kultur, Freizeit
In der Kontogruppe Kultur, Freizeit betragen die Nettoaufwendungen 1,387 Mio. Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2016 ergeben sich Mehraufwendungen von Fr. 50‘600, dies vor allem aufgrund der höheren Anzahl zu unterstützenden kulturellen Veranstaltungen und dem Ersatz der Leinwand und des Beamers im Sonnensaal.

Gesundheit
Das Gesundheitswesen belastet die Laufende Rechnung 2017 mit netto 2,242 Mio. Franken, was gegenüber dem Voranschlag 2016 Mehraufwendung von Fr. 2‘000 bedeutet. Der städtische Beitrag an den Kanton für die Pflegefinanzierung wird mit 1,530 Mio. Franken budgetiert, Fr. 20‘000 weniger als im Voranschlag 2016. Die ambulante Pflegefinanzierung steigt an und die ambulante Krankenpflege sinkt im Vergleich zum Voranschlag 2016 so dass eine leichte Erhöhung von Fr. 22‘000 zu verzeichnen ist.

Soziale Wohlfahrt
In der Kontogruppe Soziale Wohlfahrt steigen die Nettoaufwendungen um Fr. 135‘000 auf 5,447 Mio. Franken gegenüber dem Voranschlag 2016. Die Aufwendungen für die allgemeine Sozialhilfe steigen im 2017 voraussichtlich um Fr. 184‘700. Aufgrund der geplanten Intensivierung der erfolgreichen Arbeitsintegrationsmassnahmen sowie der Verstärkung der Rückerstattungsbemühungen steigen die Lohnkosten aufgrund einer Erhöhung des Arbeitspensums. Im Projekt Lohn statt Sozialhilfe steigen die Nettoaufwendungen um Fr. 17‘000 gegenüber Voranschlag 2016. Durch den Ausbau der Arbeitsintegrationsbemühungen sollen Sozialhilfeempfänger schneller in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Bei den Asylbewerbern entstehen neue Aufwendungen von Fr. 113‘000 für Beiträge an unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA). Diese Aufgabe wurde vom Kanton an die Gemeinden übertragen. Sämtliche Gemeinden des Kantons St. Gallen beteiligen sich mit Fr. 10.00 pro Einwohner an der ganzheitlichen, integrierten Betreuung und Bildung in einem Wohnheim. Bei der Schulsozialarbeit steigen die Nettoaufwendungen um Fr. 42‘900 gegenüber Voranschlag 2016. Der Stadtrat hat einer Aufstockung des Schulsozialarbeitspensums um 40 Prozent zugestimmt. Mit der Aufstockung soll insbesondere die Primarschulstufe besser abgedeckt werden. Durch die Früherkennung können hohe Folgekosten vermieden werden. Die finanzielle Sozialhilfe sinkt im Vergleich zum Voranschlag 2016 um Fr. 40‘000 auf 1,850 Mio. Franken. Die positive Tendenz ist auf den Ausbau der Arbeitsvermittlung und die frühere Integration in den Arbeitsmarkt zurück zu führen. Dadurch kann die durchschnittliche Bezugsdauer deutlich reduziert werden.

Verkehr
Die Nettoaufwendungen im Bereich Verkehr von 3,406 Mio. Franken sind um Fr. 148‘500 tiefer als im Voranschlag 2016. Die Beiträge an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen und -wegen, an den Unterhalt der Meliorationsstrassen und der Abgeltungsbeitrag an den öffentlichen Verkehr sinken. Die Aufwendungen für Strassenanpassungen, Einbau von neuen Belägen, Landerwerb und für Honorare, Gutachten, Expertisen, Dienstleistungen Dritter steigen. Zudem sinken die Erträge aus Rückerstattungen Dritter.

Umwelt, Raumordnung
Für die Umwelt und Raumordnung sind netto 1,236 Mio. Franken budgetiert, was Mehraufwendungen von Fr. 48‘200 gegenüber Voranschlag 2016 ergibt. Zu diesem Ergebnis führen z.B. höhere Aufwendungen für die Anschaffungen von Hard- und Software, für Perimeterbeiträge an die Melioration der Rheinebene für den Stadtbach, für die Überwachung des Gebietes Ober-Weidist, etc. Für den Unterhalt der Kanäle durch Dritte hingegen entstehen tiefere Aufwendungen aufgrund eines separaten Investitionskredites.

Volkswirtschaft
Die Volkswirtschaft belastet die Laufende Rechnung 2017 mit netto Fr. 441‘600. Gegenüber dem Voranschlag 2016 sind Minderaufwendungen von Fr. 56‘600 budgetiert. 2016 wurde ein Holzschlag im Haggentobel durchgeführt, was zu Aufwendungen in der Waldpflege führte. Zudem entstehen beim Stadtmarketing tiefere Aufwendung für Honorare, Dienstleitungen Dritter.

Finanzen
Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern für das laufende Jahr erwartet die Stadt bei einem gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent tieferen Steuerfuss Mehrerträge von Fr. 248‘500 und für Einkommens- und Vermögenssteuern früherer Jahre Mehrerträge von Fr. 100‘000. Aus Grundsteuern von natürlichen und juristischen Personen werden Fr. 100‘000 Mehrerträge gegenüber Voranschlag 2016 erwartet. Die Grundsteuer ist unverändert zum Ansatz von 0,8 ‰ zu erheben. Aus Handänderungssteuern werden 1 Mio. Franken erwartet (+ Fr. 50‘000 gegenüber Voranschlag 2016).

Die Erträge aus Gewinn- und Kapitalsteuern werden mit 4,1 Mio. Franken budgetiert, Fr. 200‘000 höher als im Voranschlag 2016. Die Grundstückgewinnsteuern sind mit 1 Mio. Franken um Fr. 250‘000 höher budgetiert als im Vorjahr. Die Quellensteuern von natürlichen Personen sind mit Fr. 2,2 Mio. Franken um 1,3 Mio. Franken höher budgetiert, da das Kant. Steueramt die Grenzgängersteuern nicht mehr separat ausweisen kann. Die Grenzgängersteuern waren im Voranschlag 2016 mit 1,3 Mio. Franken budgetiert.

Die Stadt Altstätten rechnet für 2017 mit einem Ressourcenausgleichsbeitrag von Fr. 264‘800 (- Fr. 58‘700 gegenüber Voranschlag 2016), einem Sonderlastenausgleich Weite von Fr. 1‘636‘700 Franken (+ Fr. 22‘700 gegenüber Voranschlag 2016), einem Sonderlastenausgleich Volksschule von Fr. 781‘300 (- Fr. 223‘500 gegenüber Voranschlag 2016), einem soziodemographischen Sonderlastenausgleich von Fr. 278‘000 (- Fr. 166‘900 gegenüber Voranschlag 2016). Der provisorische partielle Steuerfussausgleich entfällt aufgrund des Steuerfusses von 145 Prozent, was der Ausgleichsgrenze für Beiträge aus der zweiten Stufe des Finanzausgleichs entspricht (- Fr. 568‘900 gegenüber Voranschlag 2016). Das Total aller Finanzausgleichsbeiträge beträgt Fr. 2‘960‘800 oder 15.7 Steuerprozent und ist um Fr. 995‘300 tiefer als im Vorjahr (Voranschlag 2016: Fr. 3‘956‘100 oder 27.3 Steuerprozent). Die Finanzausgleichsbeiträge sind vom Kanton St. Gallen jedoch noch nicht definitiv verfügt.

Verkaufsgewinne aus Liegenschaftenverkäufen
Die Verkaufsgewinne aus Grundstückverkäufen werden 2017 mit 1,5 Mio. Franken budgetiert. Bei den vorgesehenen Grundstückverkäufen handelt es sich beispielsweise um den Verkauf des Balmerhauses, Grundstück Nr. 6289 Südring, Korridor Feldwiesenstrasse, etc.

Abschreibungen
An ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen der allgemeinen Verwaltung sind 2,5 Mio. Franken (+ Fr. 330‘000 gegenüber Voranschlag 2016) vorgesehen. Für die Spezialfinanzierungen sind Fr. 240’000 (+ Fr. 10‘000 gegenüber Voranschlag 2016) ordentliche Abschreibungen und keine Zusatzabschreibungen budgetiert. Auf den Anlagen der Abwasserbeseitigung sind Direktabschreibungen von 1,4 Mio. Franken geplant. Davon entfallen 1,2 Mio. Franken auf die Auflösung der bestehenden Rücklage für die Erneuerung der ARA Altstätten. Bei der allgemeinen Verwaltung sind aus den realisierten Verkaufsgewinnen für Grundstücke des Finanzvermögens Zusatzabschreibungen von 1,5 Mio. Franken eingestellt. Diese budgetierten zusätzlichen Abschreibungen von 1,5 Mio. Franken aus Buchgewinnen des Finanzvermögens werden nur vorgenommen, wenn diese im Rechnungsjahr auch realisiert werden. Die 2017 effektiv realisierten Verkaufsgewinne werden gestützt auf die finanzpolitischen Ziele des Stadtrats für zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen des allgemeinen Haushalts verwendet.

Investitionsrechnung (allgemeiner Haushalt)
Die Investitionsrechnung der Stadt Altstätten (allgemeiner Haushalt) sieht Bruttoinvestitionen von 4,694 Mio. Franken und Einnahmen von 1,813 Mio. Franken vor.

Die Nettoinvestitionen betragen CHF 2‘881‘000. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 135 Prozent, sofern aus der Verwendung von Verkaufsgewinnen von Liegenschaften zusätzliche Abschreibungen in der Höhe von 1.5 Mio. Franken vorgenommen werden können. Andernfalls beträgt dieser Wert 82.9 Prozent.

Für sechs Investitionsprojekte der Stadt Altstätten (allgemeiner Haushalt) werden der Bürgerversammlung vom 30. November 2016 Kredite von Fr. 945‘000 unterbreitet.

Technische Betriebe Altstätten
Die Technischen Betriebe Altstätten werden als eigene Rechnung geführt. Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2017 der Technischen Betriebe Altstätten sieht Aufwendungen von 11,463 Mio. Franken vor und Einnahmen von 12,770 Mio. Franken vor. Daraus ergibt sich ein Ertragsüberschuss von rund 1,307 Mio. Franken, welcher für Abschreibungen und Einlage in den Reservefonds verwendet wird. Die Investitionsrechnung der Technischen Betriebe sieht Nettoinvestitionen von 2,177 Mio. Franken vor. Die Technischen Betriebe werden an der Bürgerversammlung vom 30. November 2016 um Genehmigung von elf Verpflichtungskrediten über 2,395 Mio. Franken ersuchen.