
Wasserbezug ab Hydrant
Die Hydranten stehen für Feuerlöschzwecke und dem Wasserwerk zur Verfügung. Das Wasserwerk kann die Benützung für andere Zwecke in Ausnahmefällen bewilligen. Die Bewilligung ist zu befristen.
Das unberechtigte Manipulieren an Hydranten und Schiebern ist untersagt.
Sie möchten für einen Ausnahmefall Wasser ab einem Hydranten beziehen?
Füllen Sie das entsprechende Gesuch aus und reichen Sie es den Technischen Betrieben Altstätten ein.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Technische Betriebe - Wasserwerk | 071 757 78 00 | ew@altstaetten.ch |