Erneuerung Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Der Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist nach Gastwirtschaftsgesetz bewilligungspflichtig. Zur Erneuerung des Patentes reichen Sie der Stadtkanzlei bitte folgende Unterlagen ein:
  • aktueller Strafregisterauszug (anzufordern beim Schweizerischen Strafregister, Bern)
  • Bestätigung über die Nutzungsberechtigung oder Mietvertrag für die Betriebsräumlichkeiten

Bitte beachten Sie, dass der Kleinhandel mit gebrannten Wassern erst geführt werden darf, wenn die Bewilligung der Stadtkanzlei vorliegt.

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