
Erneuerung Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern
- aktueller Strafregisterauszug (anzufordern beim Schweizerischen Strafregister, Bern)
- Bestätigung über die Nutzungsberechtigung oder Mietvertrag für die Betriebsräumlichkeiten
Bitte beachten Sie, dass der Kleinhandel mit gebrannten Wassern erst geführt werden darf, wenn die Bewilligung der Stadtkanzlei vorliegt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 757 77 00 | kanzlei@altstaetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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