Neubeurteilung Grundstückschätzung - Begehren

Der Eigentümer kann eine Neubeurteilung der Grundstückschätzung beantragen.

Eine Neubeurteilung ist dann angebracht, wenn sich der Wert des Grundstückes aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ablauf der 10-jährigen Schätzungsfrist entscheidend verändert, z.B. wegen Umbauten.

Die Kosten für die ausserordentliche Schätzung gehen zu Lasten des Eigentümers, wenn eine Neubeurteilung verlangt wurde und sich kein veränderter Schätzwert ergibt.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Geben Sie insbesondere auch an, weshalb Sie eine ausserordentliche Neuschätzung Ihres Grundstückes wünschen.

Unterlagen

Bitte reichen Sie dem Grundbuchamt vor der Grundstückschätzung ein:
  • allfällige Baukostenabrechnung (bei Neu-, An- und Umbauten sowie bei Renovationen)
  • Satz Ausführungspläne (bei Neu-, An- und Umbauten sowie bei Renovationen)
  • Aufstellung der Miet- und Pachtzinsen (Mietzinsspiegel)

Verfahren

Das Grundbuchamt wird Sie ca. 2 Wochen vor der Schätzung über den Termin informieren.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.