
Neubeurteilung Grundstückschätzung - Begehren
Eine Neubeurteilung ist dann angebracht, wenn sich der Wert des Grundstückes aufgrund neuer Rahmenbedingungen vor Ablauf der 10-jährigen Schätzungsfrist entscheidend verändert, z.B. wegen Umbauten.
Die Kosten für die ausserordentliche Schätzung gehen zu Lasten des Eigentümers, wenn eine Neubeurteilung verlangt wurde und sich kein veränderter Schätzwert ergibt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt Altstätten-Eichberg | 071 757 77 90 | grundbuchamt@altstaetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Unterlagen
- allfällige Baukostenabrechnung (bei Neu-, An- und Umbauten sowie bei Renovationen)
- Satz Ausführungspläne (bei Neu-, An- und Umbauten sowie bei Renovationen)
- Aufstellung der Miet- und Pachtzinsen (Mietzinsspiegel)
Verfahren
Online-Formular
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