Rückzug Schlichtungsgesuch

Einigen sich die Parteien aussergerichtlich kann der Kläger das gestellte Schlichtungsgesuch zurückziehen.

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns schriftlich ein. Bitte beachten Sie, dass der Rückzug vom Kläger zu unterzeichnen ist.

Die Parteien erhalten nach Eingang des Rückzuges eine Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.

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