
Erneuerung Gastgewerbepatent für einen Betrieb - Gesuch
- Aktueller Strafregisterauszug (anzufordern beim Schweizerischen Strafregister, Bern)
- Betriebskonzept (bei allfälligen Änderungen)
Bitte beachten Sie, dass der Betrieb erst weitergeführt werden darf, wenn die Bewilligung der Stadtkanzlei vorliegt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 757 77 00 | kanzlei@altstaetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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