
ZEV - Dienstleistungsvertrag
Der Dienstleistungsvertrag regelt das Verhältnis und Umfang der Aufgaben zwischen dem ZEV und den Technischen Betrieben Altstätten.
Im Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag werden die Teilnehmer des ZEV aufgelistet.
Im Anhang 2 zum Dienstleistungsvertrag werden die Vollmachten der Eigentümer des ZEV geregelt.
Mit der Mitteilung zur Preisgestaltung legt der ZEV die Preise für Strom und Dienstleistungen fest, welche dem Endverbraucher in Rechnung gestellt werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Technische Betriebe - Kommunikation | 071 757 78 00 | ew@altstaetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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