Gemeinsame elterliche Sorge - Merkblatt (152.3)

Das Merkblatt 152.3 vermittelt eine Kurzübersicht über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt.

Die Eltern, welche nicht miteinander verheiratet sind und welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, müssen eine entsprechende Erklärung gegenüber einer
Behörde abgeben. Die Erklärung kann entweder zusammen mit der Kindesanerkennung auf dem Zivilstandsamt erfolgen oder separat bei der Kindesschutzbehörde.

Informationen

Datum
23. Juni 2014
Herausgeber/-in
Eidg. Amt für Zivilstandswesen

Dokumente

Name
Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge_D_Juli_2014 (PDF, 194.93 kB) Download 0 Merkblatt gemeinsame elterliche Sorge_D_Juli_2014

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