Gesuch zum Abbrennen von Feuerwerk

Für Feuerwerkskörper der Kategorie 4 (Grossfeuerwerk) ist seit 1. Januar 2014 ein Verwendungsausweis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation erforderlich. Wer Feuerwerkskörper der Kategorie 4 erwerben bzw. abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch einreichen an die:

 

Kantonspolizei St. Gallen
Fachstelle Sprengstoff/Waffen
Klosterhof 12
9001 St. Gallen

 

Für die Anzeige/Bewilligung von Feuerwerken mit Feuerwerkskörpern der Kategorien 1 bis 3 (Klein- und Mittelfeuerwerke) ist die jeweilige Politische Gemeinde zuständig. Entsprechende Gesuche sind mit dem untenstehenden Formular an die Stadtkanzlei Altstätten, zu richten. Die Gemeinde verfügt die Anzeige/Bewilligung und orientiert die Kantonspolizei.

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