Aufwertung unserer Strassen für mehr Lebensqualität in den Quartieren
Die Ostumfahrung begleiten mehrere Massnahmen, um Strassenzüge und -räume aufzuwerten und lebenswerter zu gestalten. Gleichwohl tragen sie dazu bei, den motorisierten Verkehr zu lenken, sodass der Durchgangsverkehr auf der Ostumfahrung und den übergeordneten Strassen bleibt und Ausweichrouten durch die Wohngebiete vermieden werden. Das reduziert die Verkehrsbelastung und steigert die Lebensqualität in den entsprechenden Quartieren.
Mehr Raum für Velofahrer und Fussgänger
Die Stadt plant, die Bahnhof-, die Feldwiesen- sowie die Kriessern- und Kesselbachstrasse zu sanieren, umzugestalten und aufzuwerten. Die Strassen sollen in ihren Funktionen als Verbindungs- und Erschliessungswege sowie als regionale und kantonale Veloroute gestärkt werden. Vor allem für Velofahrende und für Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sie sicherer und attraktiver werden. Wo möglich, sollen Bäume und Sträucher den Strassenraum aufwerten und so im Sommer Schatten und Kühle spenden. Auch bleibt die Erreichbarkeit für Autos, Lastwagen und den öffentlichen Verkehr wichtig. Zudem werden alle Bushaltestellen entlang der Strassen barrierefrei ausgebaut.
Informationsanlass und Mitwirkung
Am Mittwoch, 18. März informiert die Stadt über die Kernelemente der geplanten begleitenden Massnahmen sowie über die Sanierungen und Aufwertungen, die in den nächsten Jahren anstehen. Im Anschluss sind alle Altstätterinnen und Altstätter eingeladen, ihre Meinungen und Anliegen vor Ort einzubringen oder diese später über die digitale Mitwirkung zu erfassen.
Voraussetzung für Bundesbeiträge
Die Begleitmassnahmen sind zentral, um Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm für die Entwicklung von Altstätten zu erhalten. Zwar anerkannte der Bund bereits vor einigen Jahren den Nutzen der Ostumfahrung, erwartete jedoch griffige Begleitmassnahmen, um den Durchgangsverkehr in den Quartieren zu vermeiden. Der Bund unterstützt die Massnahmen – analog zur Ostumfahrung – mit Beiträgen von rund 30 Prozent der beitragsberechtigten Baukosten.