Anlässe
Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Sie möchten in Altstätten eine Veranstaltung durchführen? Dazu benötigen Sie unter Umständen eine Bewilligung. Informationen dazu finden Sie unter der Dienstleistung «Veranstaltungsbewilligung». Gerne können Sie uns auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt:
Stadtkanzlei Altstätten, kanzlei@altstaetten.ch , 071 757 77 00
Um einen ersten Überblick zu erhalten, finden Sie hier unter Publikationen eine kleine Übersicht über das Bewilligungsverfahren.
Veranstaltungsbewilligung
Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Festen und sonstigen Anlässen ist bewilligungspflichtig.
Die Stadtkanzlei ist die erste Anlaufstelle und zuständige Bewilligungsbehörde für die Durchführung von Veranstaltungen. Bei Fragen oder Unklarheiten steht sie Ihnen gerne zur Verfügung.
Für die Planung von Veranstaltungen steht eine detaillierte Wegleitung zur Verfügung.
Die Gesuchunterlagen sollten frühzeitig bei der Stadtkanzlei eingereicht werden:
- für kleine Veranstaltungen spätestens 30 Tage vor dem Anlass
(z.B. Tag der offenen Tür, kleine Sportturniere, ausser Verweis auf Wald) - für wiederkehrende Veranstaltungen mindestens 3 Monate vor dem Anlass
- für neue grössere Veranstaltungen mindestens 6 Monate vor dem Anlass