AHV-Zweigstelle
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Erwerbsersatz (EO)
- Familienzulagen (FZ)
- Invalidenversicherung (IV)
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Pflegefinanzierung (PF)
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr)
Mittwoch: 13.30 – 17.00 Uhr (vormittags geschlossen)
Freitag: 7.00 - 15.00 Uhr
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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| Name | Online | Download |
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