Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe wieder zu ihrem Geld kommen. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.

  • Einleitung Betreibungsverfahren
  • Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand- und Grundpfandverwertung
  • Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
  • Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
  • Verwertung von eingepfändeten Gegenständen
  • Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister
  • Ausstellen von Verlustscheinen
  • Eintrag und Führung des Eigentumsvorbehaltregister
  • Rechtshilfeverfahren
  • allgemeine Führung der Protokolle und Register

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr (montags bis 18.00 Uhr)
Mittwoch: 13.30 – 17.00 Uhr (vormittags geschlossen)
Freitag: 7.00 - 15.00 Uhr

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