Betreibungsamt
Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe wieder zu ihrem Geld kommen. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
- Einleitung Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand- und Grundpfandverwertung
- Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
- Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
- Verwertung von eingepfändeten Gegenständen
- Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister
- Ausstellen von Verlustscheinen
- Eintrag und Führung des Eigentumsvorbehaltregister
- Rechtshilfeverfahren
- allgemeine Führung der Protokolle und Register
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 15.00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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