Allgemeines Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (200m)
Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet hat sich grundsätzlich entspannt. Lokal bestehen in diversen Gebieten (insbesondere in Teilen des oberen Rheintals) weiterhin eine grössere Waldbrandgefahr. Die vier Gemeinden bzw. Stadt des oberen Rheintals (Rüthi, Oberriet, Eichberg und Altstätten) haben sich in gegenseitiger Absprache mit den anderen Rheintaler Gemeinden und auf Empfehlung der zuständigen Förster entschieden, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200m) beizubehalten. Das Verbot gilt per sofort und bis auf weiteres.
Die Situation bezüglich Waldbrandgefahr im Rheintal unterscheidet sich je nach Lage, Waldbestand und Topografie entsprechend, was eine unterschiedliche Beurteilung im Rheintal erforderlich macht.
Deshalb ist das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe (200m) in den oben genannten Gemeinden verboten.
Auf dem übrigen Gemeindegebiet ist beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten, dabei gilt:
- Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen
- Feuer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
- Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen
- Rauchwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen
Sobald sich die Situation auch im oberen Rheintal aufgrund von Niederschlägen entspannt hat, wird über eine Aufhebung schnellstmöglich wiederum kommuniziert.
Die Gemeinden sowie die Stadt danken für die Einhaltung des Verbots und das Verständnis.