Baubewilligungsverfahren
Wer Bauten und Anlagen errichtet oder ändert, braucht eine Bewilligung der Gemeinde. Die Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 136 des kantonalen Planungs- und BaugesetzesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das Bauamt berät Sie gerne bei der Einreichung eines Baugesuches. Das gesamte Baubewilligungsverfahrens von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung wird durch das Bauamt abgewickelt. Ausserdem werden die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung koordiniert. Fragen über feuerpolizeiliche Belange beantwortet Ihnen der Feuerschutzbeauftragte.
Die privatrechtlichen Vorschriften finden Sie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch EGzZGBExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ab Artikel 96. Wichtige Abstandsvorschriften für Einfriedungen und Pflanzen finden sich in Art. 104 StrassengesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben gibt Ihnen das Bauamt gerne Auskunft.
Preis
Zugehörige Objekte
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| Hochbauamt | 071 757 77 80 | hochbau@altstaetten.ch |
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