600 Jahre Marktrecht - Augustmarkt
Unsere Nummer eins kam erst 1542 dazu. Das Recht auf diesen Markt stellte uns aber logischerweise nicht mehr der Kaiser zu, sondern wurde von den «acht alten Orten» verliehen. Die «acht alten Orte» waren die ursprünglichen Mitglieder der «alten Eidgenossenschaft» und das Rheintal ein Untertanengebiet von einigen dieser Orte.
(Für die, die’s genau wissen wollen: Es waren LU, ZH, GL, ZG und BE.)
Jedenfalls: Der Augschtamaart wird immer am Montag nach Maria Himmelfahrt (15. August) durchgeführt, steht dick in jedem Appenzeller und Rheintaler Kalender und gilt als Höhepunkt des Marktjahres, bei dem das lange Zusammenhöcklen und die Musik noch an die dreitägigen Events von früher erinnern.