600 Jahre Marktrecht - Maimarkt

Er ist unser zweitgrösster Markt und nicht an ein kirchliches Fest gebunden. Er findet einfach immer am ersten Donnerstag im Mai statt. Ursprünglich war er mal mit Auffahrt verknüpft – damals, als er im 15. Jahrhundert beim Marktrecht erwähnt wurde.

Der Zeitpunkt machte Sinn, weil zu diesem Zeitpunkt bereits viel angeboten werden konnte.