Abstimmungsbeschwerde gegen Urnenabstimmung vom 28. November 2010
Abstimmungsbeschwerde
Mit Eingabe vom 10. Dezember 2010 wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Abstimmungsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 28. November 2010 (Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus) erhoben. Die Beschwerde führende Person macht geltend, dass der angefochtene Beschluss rechtswidrig sei. So soll nach Ansicht der Beschwerde führenden Person der Grundsatz der Einheit der Materie verletzt sein. Es wird deshalb beantragt, den Beschluss der Bürgerschaft vom 28. November 2010 aufzuheben. Der Stadtrat hat nun die Möglichkeit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen.
Bereits Beschwerde im Vorfeld der Abstimmung
Bereits im Vorfeld der Urnenabstimmung wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Vorbereitungshandlungen eingereicht. Die von der Beschwerde führenden Person beantragte Absage der Urnenabstimmung wurde vom Departement des Innern mit Entscheid vom 25. November 2010 abgewiesen.
Weitere Verzögerung
Die Abstimmungsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. Der auf Februar 2011 geplante Baubeginn der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen verzögert sich damit ein weiteres Mal empfindlich. Der Stadtrat bedauert, dass der klare Bürgerentscheid vom 28. November 2010 nicht umgesetzt werden kann, obwohl in einer direkten Demokratie Volksentscheide wegweisend sind. Somit kann ein für alle Verkehrsteilnehmenden und für die Entwicklung von Altstätten wichtiges Projekt nach wie vor nicht realisiert und die prekäre Verkehrssituation an der Churerstrasse und rund um die Altstadt nicht gelöst werden.
Aufsichtsrechtliche Anzeige
Unabhängig von der Abstimmungsbeschwerde wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat Altstätten eingereicht. Dem Anzeiger geht es dabei um die rechtliche Prüfung der Frage, ob der Stadtrat Altstätten in Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus seiner Informationspflicht hinreichend und korrekt nachgekommen ist. Des Weiteren hält der Anzeiger dem Stadtrat Altstätten Misswirtschaft vor sowie Mängel in der Personalführung. Der Stadtrat wurde zur Stellungnahme eingeladen.