Abstimmungsbeschwerde gegen Urnenabstimmung vom 28. November 2010

15. Dezember 2010
Gegen den Beschluss der Bürgerschaft Altstätten vom 28. November 2010 (Urnenabstimmung) betreffend „Bau der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ ist beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht worden. Es wird verlangt, dass der Beschluss der Bürgerschaft vom 28. November 2010 aufgehoben wird. Der Stadtrat hat von der erneuten Beschwerde mit Befremden Kenntnis genommen.
Am 28. November 2010 haben die Stimmberechtigten der Stadt Altstätten der kommunalen Abstimmungsvorlage „Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ deutlich zugestimmt. Bei einer Stimmbeteiligung von 54,1 Prozent haben 2'791 Stimmberechtigte oder 76,9 Prozent ein „Ja“ in die Urne gelegt.

Abstimmungsbeschwerde
Mit Eingabe vom 10. Dezember 2010 wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Abstimmungsbeschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 28. November 2010 (Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus) erhoben. Die Beschwerde führende Person macht geltend, dass der angefochtene Beschluss rechtswidrig sei. So soll nach Ansicht der Beschwerde führenden Person der Grundsatz der Einheit der Materie verletzt sein. Es wird deshalb beantragt, den Beschluss der Bürgerschaft vom 28. November 2010 aufzuheben. Der Stadtrat hat nun die Möglichkeit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen.

Bereits Beschwerde im Vorfeld der Abstimmung
Bereits im Vorfeld der Urnenabstimmung wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Vorbereitungshandlungen eingereicht. Die von der Beschwerde führenden Person beantragte Absage der Urnenabstimmung wurde vom Departement des Innern mit Entscheid vom 25. November 2010 abgewiesen.

Weitere Verzögerung
Die Abstimmungsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. Der auf Februar 2011 geplante Baubeginn der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen verzögert sich damit ein weiteres Mal empfindlich. Der Stadtrat bedauert, dass der klare Bürgerentscheid vom 28. November 2010 nicht umgesetzt werden kann, obwohl in einer direkten Demokratie Volksentscheide wegweisend sind. Somit kann ein für alle Verkehrsteilnehmenden und für die Entwicklung von Altstätten wichtiges Projekt nach wie vor nicht realisiert und die prekäre Verkehrssituation an der Churerstrasse und rund um die Altstadt nicht gelöst werden.

Aufsichtsrechtliche Anzeige
Unabhängig von der Abstimmungsbeschwerde wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Stadtrat Altstätten eingereicht. Dem Anzeiger geht es dabei um die rechtliche Prüfung der Frage, ob der Stadtrat Altstätten in Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus seiner Informationspflicht hinreichend und korrekt nachgekommen ist. Des Weiteren hält der Anzeiger dem Stadtrat Altstätten Misswirtschaft vor sowie Mängel in der Personalführung. Der Stadtrat wurde zur Stellungnahme eingeladen.
Abstimmungsbeschwerde gegen Urnenabstimmung vom 28. November 2010