Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

19. Mai 2011
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat den Entwurf zu einem neuen Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz in die Vernehmlassung gegeben. Das bisherige kommunal organisierte Vormundschaftswesen wird ab dem Jahr 2013 durch regionale Verwaltungsbehörden ersetzt. Der Sitz der regionalen Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörde für das Rheintal wird in Altstätten sein.
Das geltende Vormundschaftsrecht des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1912 praktisch unverändert geblieben. Die eidgenössischen Räte haben daher im Dezember 2008 einer umfassenden Änderung des Erwachsenenschutzes, des Personenrechtes und des Kindesrechtes zugestimmt. Bis zum 1. Januar 2013 müssen die Kantone ihr Recht an die neuen eidgenössischen Vorgaben anpassen.

Zahlreiche Neuerungen
Die Revision des Bundesrechts zieht auch im Kanton St. Gallen zahlreiche Neuerungen nach sich. Neu sollen Kindes- und Erwachsenenschutzkreise mit spezialisierten regionalen Behörden gebildet werden. Im Kanton St. Gallen sind derzeit neun Kreise mit je einer interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörde geplant. Ihre Mitglieder müssen gemäss den Bundesvorgaben über Fachwissen in den Kerndisziplinen Recht, Soziale Arbeit und Pädagogik oder Psychologie verfügen. Die neuen Fachbehörden werden ihre Entscheide in der Regel im Kollegium aus drei Mitgliedern fällen. Sie treten an die Stelle der heutigen kommunalen Vormundschaftsbehörden.

Regionale Fachbehörde in Altstätten
Mit dem neuen Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) wird die Organisation des Vormundschaftswesens grundlegend geändert. Das Departement des Innern hat die Umsetzung gemeinsam mit der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten/-innen (VSGP) und anderen involvierten Fachverbänden erarbeitet. Im Kanton St. Gallen sollen neun Kreise bzw. regionale KES-Behörden gebildet werden, die je ein Einzugsgebiet von rund 35'000 bis 63'000 Einwohner/-innen abdecken. Die konkrete Organisation obliegt den politischen Gemeinden. Die Rheintaler Gemeinden zwischen St. Margrethen und Rüthi bilden einen gemeinsamen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis für das Einzugsgebiet von rund 63'000 Einwohner/-innen. Die VSGP Rheintal hat auf Antrag der Stadt Altstätten entschieden, dass der Sitz der regionalen KES-Behörde in Altstätten sein wird. Dabei wurde die Nähe zum Gericht als Vorteil erachtet. Die Stadt Altstätten wird damit auch für den organisatorischen, administrativen und personellen Aufbau der neuen Fachbehörde die Koordination und die Führung übernehmen. Die Kosten für die regionale KES-Behörde tragen die Rheintaler Gemeinden gemeinsam.

Vernehmlassung
Der Entwurf zum neuen Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz wurde in der Regierung des Kantons St. Gallen erstmals beraten. Die Regierung hat zum Gesetzesentwurf die Vernehmlassung eröffnet. Die Unterlagen sind auf der Website www.sg.ch (Rubrik Staat & Recht, Staat, Kantonale Vernehmlassungen) ersichtlich. Die Frist zur Stellungnahme dauert bis 5. Juli 2011.