Kommunale Urnenabstimmung vom 29. April 2012

28. März 2012
Der Stadtrat unterbreitet der Stimmbürgerschaft an der Urnenabstimmung vom 29. April 2012 Gutachten und Antrag zum Verkauf des Grundstücks Nr. 445 (Teilgebiet Freihof) und des Grundstücks Nr. 454 (Teilgebiet Churerstrasse-Städlenstrasse). Das Abstimmungsgutachten über die beiden kommunalen Vorlagen wird ab 4. April 2012 bereits auf der Website der Stadt Altstätten aufgeschaltet. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erhalten die Abstimmungsunterlagen zusammen mit den Wahlunterlagen für den 2. Wahlgang des verbleibenden Regierungsratssitzes Mitte April 2012 per Post.
Die Teilgebiete Freihof und Churerstrasse-Städlenstrasse bilden zukünftig den südöstlichen Auftakt der historischen Altstadt. Die Grundstücke hat die Stadt Altstätten erworben, um die prekäre Verkehrssituation mit einer neuen Strassenführung zu verbessern und um das gesamte Areal einer attraktiven neuen Nutzung zuzuführen. Nach Abschluss der Strassenbauten wird auf dem Areal eine Zentrumsüberbauung realisiert. Zur Stärkung der Zentrumsfunktion von Altstätten und zur nachhaltigen Belebung der Altstadt werden städtebaulich wie auch wirtschaftlich interessante und zentrumsnahe Wohn- und Geschäftsräume sowie Tiefgaragenparkplätze gebaut. Diese Überbauung wird einen wichtigen Beitrag zur Vorwärtsstrategie von Altstätten leisten.

Verkauf Grundstück Nr. 445 (Teilgebiet Freihof) an Mettler2Invest AG (Vorlage 1)
Das Teilgebiet Freihof (Grundstück Nr. 445) mit 2‘281 m2 soll an die Mettler2Invest AG, mit Sitz in Niederteufen, für 2‘650‘000 Franken verkauft werden. Mettler2Invest AG ist in der Immobilienentwicklung tätig. Für das Teilgebiet Freihof liegt ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vor. Es ist ein Gebäude mit einem fünfeckigen Grundriss für Büros, Gewerberäume und Wohnungen vorgesehen. Für die Stadt Altstätten ist es wichtig, dass das Projekt auf dem Teilgebiet Freihof rasch umgesetzt wird, damit die Stadtentwicklung vorangetrieben wird und auch der Zeitplan für den Neubau des Rathauses eingehalten werden kann. Aus diesem Grund verpflichtet sich die Käuferin gegenüber der Stadt Altstätten, innert Jahresfrist nach Rechtskraft der Baubewilligung, mit der Überbauung sowie dem Bau der Auf- und Abfahrtsrampe zur Tiefgarage Rathaus zu beginnen und ohne Verzug zu Ende zu führen. Somit können die Schnittstellen zum Neubau Rathaus, zu welchem die Stimmberechtigten der Stadt Altstätten am 27. November 2011 den Kredit genehmigten, optimal genutzt werden.

Mit dem Verkaufserlös kann der Buchwert des Grundstücks gedeckt werden. Die aus dem Verkauf resultierende Differenz von 20‘569 Franken zugunsten der Stadt Altstätten wird für Zusatzabschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen verwendet. Der Stadtrat beantragt, dem Kaufvertrag zuzustimmen. Mit der Zustimmung kann das Wettbewerbssiegerprojekt, das die städtebaulichen Ansprüche aufgenommen hat, mit einem ausgewiesenen Partner realisiert werden. Die Altstadt wird dank der Zentrumsüberbauung durch Schaffung neuer attraktiver Verkaufs- und Büroflächen, Wohneinheiten und unterirdischen Parkmöglichkeiten nachhaltig belebt.


Verkauf Grundstück Nr. 454 (Teilgebiet Churerstrasse-Städlenstrasse) an Relesta AG (Vorlage 2)
Das Teilgebiet Churerstrasse-Städlenstrasse (Grundstück Nr. 454) mit 3‘314 m2 soll an die Relesta AG, mit Sitz in Zuzwil, für 2‘900‘000 Franken verkauft werden. Die Relesta AG als Wohnbauspezialist plant, realisiert und vermarktet mehrheitlich Wohnliegenschaften. Für das Teilgebiet Churerstrasse-Städlenstrasse liegt ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vor. Es sind vier Baukörper mit vorwiegend Wohnbauten und Dienstleistungs- und Gewerbeeinheiten und eine zentrale Tiefgarage vorgesehen. Die Käuferin verpflichtet sich gegenüber der Stadt Altstätten, innert Jahresfrist nach Rechtskraft der Baubewilligung, mit der Überbauung zu beginnen und ohne Verzug zu Ende zu führen.

Mit dem Verkaufserlös kann der Buchwert des Grundstücks gedeckt werden. Die aus dem Verkauf resultierende Differenz von 462‘515 Franken zugunsten der Stadt Altstätten wird für Zusatzabschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen verwendet. Der Stadtrat beantragt, auch diesem Kaufvertrag zuzustimmen. Mit der Zustimmung entstehen städtebaulich interessante Wohn- und Geschäftsräume in unmittelbarer Zentrumsnähe. Durch den Verkauf des Grundstücks wird die klare Vorwärtsstrategie, die vom Glauben an die Zukunft getragen wird und vom Wissen, dass Veränderungen nur mit aktivem Mittun möglich sind, weitergeführt.

Ausführliches Abstimmungsgutachten
Der Stadtrat hat entschieden, die beiden Kaufverträge transparent und vollumfänglich im Abstimmungsgutachten abzudrucken. Ebenfalls orientiert der Rat detailliert über die bisherigen Kosten des Stadtentwicklungsprojekts Freihof-Rathaus. Darunter fallen die aktivierten Vorinvestitionen des Stadtentwicklungsprojekts (z.B. Architekturwettbewerb, Gestaltungsplan), die Kosten der Grundstückkäufe oder die bisherigen Genehmigungen der Bürgerschaft zu Krediten und Laufenden Rechnungen.

Orientierungsversammlung am 17. April 2012
Damit die Bürgerschaft genügend Zeit hat, sich mit den beiden Verkäufen auseinander zu setzen, wurde bereits am 1. März 2012 die Bevölkerung über die beiden Kaufverträge an einer Informationsveranstaltung erstmals orientiert. Die Käufer haben sich vorgestellt und ihre Interessen sowie Absichten bekannt gemacht. Am Dienstag, 17. April 2012, um 19.30 Uhr, wird im „Sonnensaal“ in Altstätten eine Orientierungsversammlung zur Urnenabstimmung über den Verkauf des Grundstücks Nr. 445 an die Mettler2Invest AG und über den Verkauf des Grundstücks Nr. 454 an die Relesta AG durchgeführt. Interessierte sind herzlich eingeladen.


Abstimmungsgutachten auf städtischer Website

Am 29. April 2012 findet nebst der kommunalen Urnenabstimmung auch der zweite Wahlgang der Regierungsratswahlen statt. Aus diesem Grund gilt gemäss kantonalem Urnenabstimmungsgesetz eine kürzere amtliche Zustellfrist. Die Abstimmungsunterlagen werden im Kanton St. Gallen ab 11. April 2012 den Stimmberechtigten verschickt, damit die Unterlagen fristgerecht bis spätestens 19. April 2012 bei den Stimmberechtigten sind. Der Stadtrat hat entschieden, dass das Abstimmungsgutachten bereits ab 4. April 2012 auf der Website der Stadt Altstätten www.altstaetten.ch (Hauptseite, Rubrik „Zentrumsüberbauung“) aufgeschaltet wird. Damit haben die Stimmberechtigen genügend Zeit, um das Abstimmungsgutachten einzusehen.
Gutachten
Blick auf die heutigen Teilgebiete Freihof und Churerstrasse-Städlenstrasse.