Erneuerungswahlen der Stadtbehörden
Wahlvorschläge bis 29. Juni 2012
Die Stadtkanzlei stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 29. Juni 2012, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Unterlagen auf Website
Die Stadtkanzlei hat die entsprechenden Unterlagen an die Parteien verschickt. Alle Unterlagen können ab 16. Mai 2012 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Telefon 071 757 77 03; E-Mail kanzlei@altstaetten.ch) bezogen oder auf der Website der Stadt Altstätten (Direktlink) heruntergeladen werden.
2. Wahlgang am 4. November 2012
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 4. November 2012 statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Montag, 1. Oktober 2012, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.