Unwetter vom 28. Juli 2014 - Stand der Aufräumarbeiten

7. August 2014
Die starken Regenfälle vom Montag, 28. Juli 2014, haben grosse Schäden angerichtet. Die Helfer waren rund um die Uhr im Einsatz. In der Zwischenzeit konnte der Zivilschutz seine Arbeit beenden. Die Bäche werden von Geröll, Geschiebe und Holz befreit und die Kiessammler geleert. Die Strassen sind wieder normal befahrbar.
Organisation
Mit der Übergabe der Verantwortung durch den regionalen Führungsstab Oberes Rheintal an die Stadt wurde eine Kerngruppe mit den entsprechenden Vertretern der Stadtverwaltung, technischen Betriebe, Feuerwehr, Zivilschutz und Melioration der Rheinebene gegründet. Unter der Leitung von Ruedi Mattle wird sie die weiteren Schritte koordinieren, Massnahmen einleiten und die pendenten Arbeiten überwachen. Bei Bedarf wird die Gruppe mit Vertretern von Kanton, Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (GVA) oder sonstigen Fachspezialisten ergänzt.

Stand der Arbeiten
Die Feuerwehr konnte inzwischen ihre Einsätze aufgrund der Unwetter beenden. Seit Montagabend ist auch der Zivilschutz nicht mehr im Einsatz. Alle eingegangenen Meldungen wurden verarbeitet und die Häuser konnten schaufelrein den Eigentümern übergeben werden.

Die Aufräumarbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Das Hauptmerk gilt nun den Bächen, bei denen massive Schäden vorhanden sind. Schon kurz nach dem Unwetter fingen die Aufräumarbeiten mit dem Entfernen von Geröll, Geschiebe und Holz an, damit das Wasser bei Regenfällen ungehindert abfliessen kann. Diverse Kiesfänge werden geleert oder sind bereits leer. Die Leerung des Kiessammlers Obermüli ist aufgrund der erschwerten Zu- und Wegfahrt durch das Unwetter noch nicht abgeschlossen. Ein grosser Teil wurde bereits entfernt, so dass bei intensiven Regenfällen genug Platz für Geschiebe bestehen sollte. Zusätzlich wurden um den Kiessammler Bäume gefällt um mehr Platz zu schaffen. Die Unterführung des Baches beim Frauenhof wurde freigeräumt. Im Brendentobel wird geprüft, wo zusätzlich Bäume gefällt werden können. Weitere Sofortmassnahmen werden nach Aufnahme aller Schäden geprüft und so rasch wie möglich umgesetzt. Die Bäche werden weiterhin überwacht.

Die Strassen sind mehrheitlich gereinigt und können wieder normal befahren werden. Das Lastwagenfahrverbot über den Stoss ist aufgehoben. Ab Montag 11. August 2014 bis ca. 19. August 2014 wird der Belag auf der Trogenerstrasse (Ruppen) Teilstück Tannenbaum bis Ergeten erneuert. Während dieser Zeit besteht ein Fahrverbot für Lastwagen und Bus. Die Zufahrt für Busse bis Restaurant Ziel ist gestattet.

Bei der Abwasserreinigungsanlage Altstätten (ARA) herrschen durch den vielen Sand weiterhin erschwerte Bedingungen. Für die Bevölkerung hat diese Situation jedoch keine direkten Auswirkungen. Mit der Spülung der Abwasserleitungen wurde begonnen.


Dank an alle Helfer
Ein grosser Dank gebührt allen beteiligten Helferinnen und Helfern von Feuerwehr, Zivilschutz, Polizei, regionalem Führungsstab, Kanton, Unterhaltsdiensten, technischen Betrieben, den privaten Bauunternehmen, Landwirten, der Stadtverwaltung und den hilfsbereiten Anwohnern.

Diverses
Die Unwetter-Hotline wird seit Mittwochabend auf das Sekretariat der Technischen Betriebe umgeleitet.

Auf unserer Homepage www.altstaetten.ch (Banner Unwetter) finden Sie eine Aufstellung wo Sie sich für welche Schadenart melden können. Für Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Um den Ablauf des Hochwassers aufarbeiten zu können und damit wichtige Grundlagen für spätere Massnahmen zu erhalten, hat der Kanton St. Gallen dem Ingenieurbüro Bänziger Partner AG, Altstätten den Auftrag erteilt eine Ereignisdokumentation über das Unwetter zu erstellen. Dazu bitten wir Sie um Zustellung von Fotos und Filmen per E-Mail an altstaetten@bp-ing.ch oder per Post an Ingenieurbüro Bänziger Partner AG, Tiefenackerstrasse 4, 9450 Altstätten. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Altstätten viel Kraft und Energie und danken allen für Ihren grossen Einsatz und die entgegengebrachte Solidarität.