12. Januar 2015
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2015 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2015 massgebend.

Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv können eine Selbstberechnung vorgenommen und das Formular heruntergeladen werden. Das Formular können Sie auch bei der AHV-Zweigstelle beziehen.

Bitte beachten Sie die neue Einreichfrist per 31. März 2015. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldeterweise von der Antragsstellung abgehalten worden sind.

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle Altstätten erteilt gerne Auskunft bei allfälligen Fragen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv.