Stundungsgesuch - Fragebogen

In begründeten Fällen können Sie bei Nachzahlungen auf Schlussrechnungen (definitive Steuerrechnungen) eine Stundung beantragen. Diese Verlängerung der Zahlungsfrist hat eine Verzugszinsberechnung zur Folge.

Stundungen für frühere Steuerperioden können nur unter Berücksichtigung der laufenden Steuerrechnungen gewährt werden. Um die gewünschte Stundung zu beurteilen bitten wir Sie, uns innerhalb der Zahlungsfrist ein schriftliches und begründetes Stundungsgesuch sowie eine Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben einzureichen. Verwenden Sie dazu bitte den Stundungsgesuch–Fragebogen.

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen per Post zu und vergessen Sie nicht, die verlangten Auszüge beizulegen.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon