Gastgewerbepatent für einen Anlass - Gesuch

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.

Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn

  • der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
  • der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.

 

Bitte reichen Sie das Gesuch frühzeitig der Stadtkanzlei ein:

  • kleine Anlässe spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung
  • wiederkehrenden grösseren Veranstaltungen drei Monate vor dem Anlass
  • neue grössere Veranstaltungen sechs Monate vor dem Anlass 

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